Turnierordnung des Schachbezirks Herne-Vest (Stand August 2017) -> Turnierordnung als pdf
A Allgemeine Bestimmungen
1 (I) Der Ablauf des gesamten Spielbetriebs richtet sich nach der Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen (BTO) und der Turnierordnung des Schachverbandes Ruhrgebiet (VTO).
(II) Abweichungen, die für den Schachbezirk Herne / Vest e.V. (SBHV) gelten, sind im Folgenden festgelegt.
(III) Mitteilungen über die Meisterschaften gemäß der Turnierordnung auf der Homepage des Bezirks sind offizielle Mitteilungen. Das Ergebnisportal ist Bestandteil der Homepage des Bezirks. Die Frist der Rechtsmittel gemäß der Bundesturnierordnung 9 beginnt ab dem Tage der Veröffentlichung.
Mitteilungen an Vereine, Mannschaften und Einzelspielern können elektronisch (z. B. mit einer E-Mail) erfolgen. Die Frist der Rechtsmittel gemäß der Bundesturnierordnung 9 beginnt ab dem Tage des Versands.
2 (I) Zu sämtlichen Turnieren und Meisterschaften des SBHV sind nur Spieler zugelassen, die ordentliches Mitglied eines dem SBHV angeschlossenen Vereins sind und eine gültige Spielberechtigung besitzen.
(II) Darüber hinausgehende Teilnahmen können durch die jeweilige Turnierausschreibung ermöglicht werden.
3 (I) Der Spielausschuß des SBHV (SAHV) setzt sich zusammen aus den Bezirksspielleitern und einem Spielleiter jedes dem SBHV angeschlossenen Vereins.
(II) Im SAHV führt in der Regel einer der Bezirksspielleiter den Vorsitz.
(III) Jedes Mitglied des SAHV hat eine Stimme.
(VI) Die Beschlüsse des SAHV werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(V) Der SAHV fasst alle zu spieltechnischen Angelegenheiten notwendigen Beschlüsse.
B Der Spielbetrieb
4 (I) Der SBHV trägt alljährlich folgende Turniere aus:
1. Einzelmeisterschaft
2. Mannschaftsmeisterschaft
3. Blitzeinzelmeisterschaft
4. Blitzmannschaftsmeisterschaft
5. Dähnepokal (Pokaleinzelmeisterschaft)
6. Viererpokal
(II) In jedem Jahr kann eine Seniorenmeisterschaft (ab 55 Jahren) gespielt werden.
(III) Eine Fraueneinzelmeisterschaft wird nach Bedarf ausgetragen.
(IV) Der Jugendspielbetrieb wird durch die Jugend eigenständig organisiert.
1. Einzelmeisterschaft
5 Die Einzelmeisterschaft wird in der Regel als Turnier nach Schweizer-System gespielt. Der Austragungsmodus und die Bedenkzeit wird von Jahr zu Jahr vom zuständigen Turnierleiter in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter festgelegt.
6 Für den Fall einer Teilnehmerbeschränkung ist diese so zu gestalten, dass jeder Verein proportional zu seiner Mitgliederanzahl Teilnehmer stellen kann, mindestens jedoch einen.
7 Der Sieger erhält den Titel „Bezirksmeister 20..“.
2. Mannschaftsmeisterschaft
8 (I) Die Meisterschaft wird als Rundenturnier in einer Bezirksliga, einer Bezirksklasse, 1. und 2. Kreisliga sowie mehreren Kreisklassen durchgeführt.
(II) In den Kreisligen wird mit 6er-, in den Kreisklassen mit 4er-, ansonsten mit 8er-Mannschaften gespielt.
(III) Die Zahl der Mannschaften pro Spielklasse beträgt grundsätzlich 10. In der Bezirksliga kann sie in Ausnahmefällen überschritten werden (s. 9 V).
9 (I) Aus der Bezirksliga steigt die bestplatzierte Mannschaft in die Verbandsklasse auf. Die nächstplatzierte Mannschaft wird als Teilnehmer der Stichkampfrunde zur Ermittlung der zusätzlichen Aufsteiger an den Verband gemeldet.
(II) Aus jeder weiteren Klasse steigen die beiden erstplatzierten Mannschaften auf.
(III) Die letztplatzierte Mannschaft in jeder Klasse steigt ab.
(IV) Wird die Gruppenstärke von 10 nicht erreicht, erhöht sich die Zahl der Auf- und Absteiger entsprechend.
(V) Regelung für den Übergang der Bezirksliga zur Verbandsbezirksliga 2018:
Die 10 Mannschaften aus dem Bezirk für die Verbandsbezirksliga ergeben sich wie folgt:
die Absteiger aus der Verbandsklasse,
die zwei Aufsteiger aus der Bezirksklasse, bei mehr als zwei Absteigern nur der Erste der Bezirksklasse,
der nichtaufgestiegene Zweite der Bezirksliga,
bis zur Anzahl von 10 die folgend platzierte Mannschaften der Bezirksliga.
10 Das Nichtantreten eines Spielers zu einem Mannschaftskampf wird nur in der Bezirksliga und der Bezirksklasse mit einer Geldbuße gem. VTO geahndet.
3. Blitzeinzelmeisterschaft
11 Die Blitzeinzelmeisterschaft wird in der Regel als Rundenturnier mit einer Bedenkzeit von fünf Minuten pro Spieler gespielt.
12 Für den Fall einer Teilnehmerbeschränkung ist diese so zu gestalten, dass jeder Verein proportional zu seiner Mitgliederanzahl Teilnehmer stellen kann, mindestens jedoch einen.
13 Der Sieger erhält den Titel „Bezirksblitzeinzelmeister 20..“.
4. Blitzmannschaftsmeisterschaft
14 Die Blitzmannschaftsmeisterschaft wird in der Regel als Rundenturnier mit einer Bedenkzeit von fünf Minuten pro Spieler gespielt.
15 (I) Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften der Vereine des SBHV, die aus vier Spielern bestehen. Zusätzlicher darf ein Ersatzspieler eingesetzt werden.
(II) Tritt pro Verein nicht mindestens eine Mannschaft an und erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung (10 Tage vor der Meisterschaft), so wird der Verein mit einer Buße gemäß VTO belegt.
16 Der Sieger erhält den Titel „Bezirksmannschaftsblitzmeister 20..“.
5. Dähnepokal
17 Der Dähnepokal wird in der Regel als Turnier im k.o.-System gespielt. Der Austragungsmodus und die Bedenkzeit wird von Jahr zu Jahr vom zuständigen Turnierleiter in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter festgelegt.
18 Für den Fall einer Teilnehmerbeschränkung ist diese so zu gestalten, dass jeder Verein proportional zu seiner Mitgliederanzahl Teilnehmer stellen kann, mindestens jedoch einen.
19 Der Sieger erhält den Titel „Bezirkspokalmeister 20..“.
6. Viererpokal
20 Der Viererpokal wird in der Regel als Turnier im k.o.-System gespielt. Der Austragungsmodus und die Bedenkzeit wird von Jahr zu Jahr vom zuständigen Turnierleiter in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter festgelegt.
21 (I) Jeder Verein nimmt mit einer Mannschaft teil.
(II) Tritt diese Mannschaft nicht an und erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung (10 Tage vor der Meisterschaft), so wird der Verein mit einer Buße gemäß VTO belegt.
22 Der Sieger erhält den Titel „Bezirkspokalmannschaftsmeister 20..“.
C Weitere Bestimmungen
23 (I) Einzelspieler und Mannschaften, die ohne einen vom zuständigen Spielleiter anerkannten Grund ein fälliges Meisterschaftsspiel nicht bestreiten, haben dem SBHV eine Buße zu zahlen. Darüber hinaus sind die vom Gegner nachgewiesenen Kosten zu erstatten.
(II) Bei Turnieren, für die die Zahlung eines Reuegeldes festgesetzt wurde, verfällt dieses Reuegeld. Eine Buße ist in diesem Falle nicht zu zahlen, jedoch sind die vom Gegner nachgewiesenen Kosten zu erstatten.
24 (I) Bei Meinungsverschiedenheiten über Turnierordnungen, Spielregeln oder Turnierausschreibungen kann innerhalb von fünf Tagen die Entscheidung des zuständigen Spielleiters beantragt werden.
(II) Gegen diese Entscheidung ist nach den Bestimmungen der BTO Protest möglich, der schriftlich in fünffacher Ausfertigung einzubringen ist.
(III) Über Proteste entscheidet der SAHV in der Regel mit drei in Folge wechselnden Mitgliedern unter Vorsitz des 1. oder 2. Spielleiters.
25 Die höchstzulässige Geldbuße für den SBHV wird auf der Versammlung des SBHV festgesetzt. Sie bleibt bis zu einer erneuten Festsetzung gültig.
26 Diese TO ist auf der Versammlung des SBHV am 12.05.2012 beschlossen worden.
Sie tritt mit Beginn des Spieljahres 2012 / 2013 in Kraft.
Die letzten Änderungen sind auf der Versammlung des SBHV am 11.03.2015 beschlossen worden.